Reisekrankenversicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankenversicherung für Auslandsreisen - Weltweit bis zu einem Jahr gültig. Home: www.reisecare.de Reisekrankenversicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankenversicherung für Auslandsreisen - Weltweit bis zu einem Jahr gültig.
Reisekrankenversicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankenversicherung für Auslandsreisen - Weltweit bis zu einem Jahr gültig.
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland. Ideal für Besucher oder einen längeren beruflichen Aufenthalt. Der Krankenversicherungsschutz gilt bis zu 365 Tage.
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Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste bis zu 365 Tage.
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Wer kann sich versichern?

 

Alle Personen, bis zum vollendeten 69. Lebensjahr, für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen. Hierbei gelten „incentive-Reisen“ nicht als beruflich bedingte Auslandsreisen.

Mindestdauer: 10 Tage
Höchstdauer: 365 Tage

Der Versicherungsvertrag kann auch nach Ausreise der versicherten Person aus Deutschland abgeschlossen werden, wenn der Vertrag spätestens einen Monat nach Ausreise abgeschlossen wird oder im direkten Anschluss an eine Vorversicherung erfolgt. (Das Datum der Ausreise oder die Vorversicherung muss auf Verlangen nachgewiesen oder glaubhaft belegt werden.)

 

Was kostet die Versicherung?

 

Auslandskrankenversicherung* Haftpflicht- und Unfallversicherung
Beitrag pro Tag
ohne
USA/KANADA
0,95 € 0,35 €
Beitrag pro Tag
mit
USA/KANADA
2,95 € 0,35 €
   * Mindesbeitrag sind 10 Reisetage   

 

Was ist in der Auslandskrankenversicherung versichert*?

 

Erstattungsfähig sind (ohne Selbstbehalt):

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel auf Grund ärztlicher Verordnung
  • Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls.
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus
  • stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten in Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und nach Methoden arbeiten, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Aufenthaltsland wissenschaftlich allgemein anerkannt sind;
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (Amalgamfüllungen)
  • Reparaturen von Zahnersatz
  • für den medizinisch notwendigen oder ärztlich verordneten Rücktransport eines
    erkrankten Versicherten aus dem Ausland an seinen ständigen Wohnsitz im Heimatland, sofern eine ausreichende ärztliche Versorgung im Ausland nicht sichergestellt ist und der Rücktransport im Verlauf einer leistungspflichtigen Heilbehandlung erforderlich wird. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten
    werden auf die Versicherungsleistung angerechnet.
  • Überführungs- oder Bestattungskosten bis zu 10.000 €

 

auf Wunsch mit:

  • Privathaftpflicht bis zu 1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Unfallversicherung:
    Invaliditätssumme bei Vollinvalidität 140.000 €,
    Invaliditätsgrundsumme 40.000 €, Progression 350 %,
    Todesfallsumme 10.000 €,
    Bergungskosten 5.000 €,
    Kurbeihilfe 1.500 €.

 

Was ist in der Auslandskrankenversicherung nicht versichert*?

 

Keine Leistungspflicht besteht

  • für Behandlungen,von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder
    eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde;
  • für Krankheiten und Folgen sowie für Unfallfolgen,zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wird;
  • für Behandlungen anläßlich einer Beschäftigung im Ausland;
  • für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlung (z. B. Hypnose, autogenes Training) und Psychotherapie;
  • für Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft;
  • für Gesundheitsschäden und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen verursacht worden sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates,in dem sich die versicherte Person aufhält;
  • für auf Vorsatz einschließlich Selbstmord und Selbstmordversuch und Sucht, wie Alkohol, Drogen etc.beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen;
  • für Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen,
    Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen, wie Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie Kieferorthopädie.
  • für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
  • für Kur und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen;

 

*Die genauen Leistungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung?

 

Für Reisen von Deutschland aus gilt:
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.

 

Wie erfolgt der Vertragsabschluss?

 

Einfach den Online-Antrag ausfüllen oder den PDF-Antrag mit Einzugsermächtigung (Bank- oder Kreditkartendaten) ausfüllen und in einen frankierten Rückumschlag an den Vermittler senden. Sie erhalten wenige Tage später den Versicherungsschein.

Antrag Auslandskrankenversicherung als PDF-Datei

 

Kann ich die Auslandskrankenversicherung verlängern?

 

Eine Verlängerungsantrag ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Anschlussversicherung vor Ablauf der Vorversicherung erfolgt. Versicherungsschutz besteht nur für erkrankungsbedingte Beschwerden, die nach Verlängerungsbeantragung (Datum und Poststempel) eingetreten sind. Die gesamte Versicherungsdauer darf 365 Tage nicht überschreiten.

 

Wichtige Hinweise im Leistungsfall

 

zur Auslandskrankenversicherung
Arztrechnungen und Rezepte senden Sie bitte formlos mit einer Kopie des Versicherungsscheines an:

Würzburger Versicherungs-AG
Leistungabteilung
Bahnhofstr. 11
97070 Würzburg

Telefon: 09 31 / 27 95-0
Telefax: 09 31 / 27 95-290

zur Unfallversicherung
Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der Würzburger Versicherung-AG spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet war.

zur Haftpflichtversichderung
Bei Haftpflichtschäden sollte dem Geschädigten gegenüber kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Prüfung, ob ein Verschulden vorliegt, erfolgt durch die Würzburger Versicherungs-AG.

 

Rechtliche Informationen für den Verbraucher

 

* Rechtsverbindlich sind die:

 


 

Beachten Sie die Leistungsausschlüsse vor Vertragsabschluss!

 
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