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mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten.
Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
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| Stationäre Heilbehandlung |
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Krankenhausbehandlung (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein-
ärztlicher Behandlung)
nicht als Privatpatient!! |
100%, ohne Selbstbehalt |
| Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus zur stationären Behandlung |
100%, ohne Selbstbehalt |
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| Sonstige Leistungen |
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| Bestattungs- oder Überführungskosten |
bis 10.000 EUR |
| Rücktransport ins Heimatland |
bis 10.000 EUR |
| Nachhaftung |
bis zur Transportfähigkeit, max. jedoch längstens bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung |
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| Privathaftpflichtversicherung |
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Privathaftpflichtversicherung:
1,0 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Eingeschlossen ist die Haftpflicht
aus der Beschädigung gemieteter Ferienwohnungen und Hotelzimmer, nicht jedoch des gemieteten Mobiliars (Mietsachschäden bis 250.000 EUR)!! |
mitversichert
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Wenige Tage später erhalten Sie den Versicherungsschein auf Wunsch auch per Fax oder per Email. Der Beitrag wird dann von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte eingezogen.
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ELVIA Assistance-Notrufzentrale (24-Stunden Notrufzentrale!): ++49 (0) 89 6 24 24 570
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Zur Schadenregulierung bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen:
- Kopie des Ihnen vorliegenden Versicherungsscheines
- Kopie des vollständigen Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, Einreisevisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Versicherung
- Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose und der erbrachten Leistungen
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Wichtig:
Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Bei ambulanter Heilbehandlung wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen, die von Ihnen in aller Regel vorab zu bezahlen ist.
Bitte beachten Sie bei Behandlungen in Deutschland, dass Arztrechnungen bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GÖA, oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Schaden verursacht haben?
(Reisehaftpflicht-Versicherung)
Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben und unterrichten Sie die ELVIA.
Wichtig:
Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Versicherungsansprüche führen.
Die Erstattung erfolgt in Euro über eine deutsche Bankverbindung.
Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen an:
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Mondial Assistance International AG Abteilung Leistung Ludmillastr. 26 81543 München Deutschland Telefon: ++49 (0) 89 6 24 24 460 Telefax: ++49 (0) 89 6 24 24 244
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Warning: is_file() [function.is-file]: open_basedir restriction in effect. File(../../../pdf/rc_avb_mawista_visum29_10_2004.pdf) is not within the allowed path(s): (/var/www/virtual/reisecare.de/:/var/www/virtual/reisecare.de/phptmp/:/usr/share/php/) in /var/www/virtual/reisecare.de/htdocs/de_in/text.htm on line 587
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